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BGH, 28.01.2015 - 5 StR 491/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Unbegründetheit der gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss gerichteten Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 356a Satz 2 und 3 StPO, § 356a Satz 1 StPO, § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Nachweis der Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a S. 1
Nachweis der Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …
Auszug aus BGH, 28.01.2015 - 5 StR 491/14
Der Senat lässt offen, ob die Anhörungsrüge gemäß § 356a Satz 2 und 3 StPO bereits unzulässig ist, weil der Verurteilte nicht mitteilt, wann er von der behaupteten Verletzung rechtlichen Gehörs erfahren hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462).
- BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20
Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge
Vielmehr war insoweit eine Begründung des Senats - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 5 StR 491/14 und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08) - nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07).